Jugendsatzung

Jugendsatzung

(Digitalisierte Version auf Basis einer Papiervorlage des Sport- und Bäderamts vom 4. Nov. 2002)

§1 Zuständigkeit Mitgliedschaft
Die Jugendordnung ist die Grundlage für die Jugendabteilung des Budo Circle Konstanz e.V.
Zur Jugendabteilung gehören alle Mitglieder vom 6. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sowie die gewählten und berufenen Mitglieder der Jugendabteilung. Die Jugendabteilung führt und verwaltet sich selbständig im Rahmen der Satzung des Vereins.

§2 Ziele
Die Jugendabteilung gibt den Mitgliedern des Vereins Hilfe bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung. Sie fördert die sportliche Betätigung und das soziale Verhalten der Jugendlichen. Sie fördert den Gemeinschaftssinn und die Verständigung der Bevölkerungsgruppen.

§3 Aufgaben
Aufgaben sind insbesondere Durchführung, Planung und Organisation von Wettkämpfen, Freizeiten, nationalen und internationalen Begegnungen und Bildungsmaßnahmen sowie Kontakte zu anderen Jugendorganisationen.

§4 Organe
Organe der Jugendabteilung sind:
- die Vereinsjugendversammlung,
- der Vereinsjugendsausschuss,
- der Jugendleiter.

§5 Vereinsjugendversammlung
Die Jugendversammlung ist das oberste Organ der Jugendabteilung.

Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Jugendabteilung nach § 1.

Aufgaben der Jugendversammlung sind u.a.:
- Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit der Jugendabteilung.
- Entgegennahme und Beratung der Berichte des Jugendleiters.
- Beratung und Verabschiedung des Haushaltsplans der Jugendabteilung
- Entlastung und Wahl des Jugendleiters und des Jugendausschusses.

Die Jugendversammlung tritt mindestens einmal jährlich vor der Jahreshauptversammlung des Vereins zusammen. Sie wird mit der Jahreshauptversammlung einberufen.

Die Jugendversammlung kann jederzeit durch den Jugendleiter einberufen werden. Auf Antrag eines Viertels der stimmberechtigen Mitglieder der Jugendversammlung muss eine außerordentliche Jugendversammlung innerhalb von 2 Wochen stattfinden. Zur Einberufung genügt die Veröffentlichung durch Aushang in den Vereinsräumen.

Jede ordnungsgemäß einberufene Jugendversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Stimmberechtigten beschlussfähig. Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.

§6 Vereinsjugendausschuss
Der Vereinsjugendausschuss besteht aus dem Jugendleiter und einem Jugendlichen. Er vertritt die Interessen der Vereinsjugend nach innen und nach außen.

Der Jugendleiter wird durch die Jahreshauptversammlung des Budo Circle Konstanz e.V. gewählt. Er ist damit von Amts wegen Mitglied des Jugendausschusses.

Der Jugendliche wird für die Dauer von einem Jahr auf der Jugendversammlung gewählt.

Der Vereinsjugendausschuss ist zuständig für alle Angelegenheiten der Vereinsjugend.

§7 Jugendkasse
Die Jugendabteilung wirtschaftet selbständig und eigenverantwortlich über die ihm vom Verein zur Verfügung gestellten Mittel sowie eventuelle Zuschüsse, Spenden und sonstige Einnahmen.

Sie ist verantwortlicher Empfänger der Zuschüsse für jugendpflegerischen Maßnahmen.

Dem Vereinsvorstand oder dem vom Verein damit Beauftragten (z.B. dem Vereinskassierer) gegenüber ist die Jugendabteilung rechenschaftspflichtig. Dem Vorstand bzw. dem damit Beauftragten muss jederzeit auf Verlangen Einblick in die Verwendung der Mittel gewährt werden.

§8 Gültigkeit, Änderung der Ordnung
Die Jugendordnung muss von der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Vereins in einer ordnungsgemäß einberufenen Versammlung beschlossen werden. Änderungen sind unter den gleichen Voraussetzungen möglich. Es genügt jeweils die einfache Mehrheit.

Die Jugendordnung tritt vorläufig bis zur Versammlung der Mitglieder in Kraft durch Mehrheitsbeschluss des Vorstandes auf seiner nächsten Vorstandssitzung.
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